Barriere-Freiheits-Erklärung in Leichter Sprache
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 11. Juni 2026.
Die Gemeinde Achstetten will die Internet-Seite weiter verbessern.
Damit die Seite ganz barriere-frei wird.
Das wird dann überprüft.
Die letzte Prüfung war am 11. Juni 2026.
Was ist die Erklärung zur Barriere-Freiheit
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist ein Text.
Warum brauchen wir diese Erklärung zur Barriere-Freiheit?
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Zum Beispiel: Stufen sind ein Hindernis für Rollstuhl-Fahrer.
Schwere Sprache ist ein Hindernis für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
Alle sollen die Informationen auf dieser Internet-Seite verstehen.
Das nennt man barriere-frei.
Es gibt Regeln für die Barriere-Freiheit.
Diese Regeln gelten auf der ganzen Welt.
Diese Regeln gelten auch für uns.
Dafür gibt es Gesetze.
Die Gesetze haben schwere Namen.
Sie heißen:
• Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG) und
• Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung (BITV 2.0).
Wir haben die Internet-Seite getestet.
Wir haben geschaut:
Wo gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite.
Was ist schon barriere-frei.
Das Ergebnis von dem Test haben wir aufgeschrieben.
Das steht in dieser Erklärung.
Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barriere-Freiheit neu machen.
Nicht barriere-freie Inhalte
Es gibt noch nicht barriere-freie Inhalte.
PDF-Dokumente und Word-Dokumente
Auf den Internet-Seiten gibt es PDF-Dateien und Word-Dokumente zum Herunterladen.
PDF-Dokumente und Word-Dokumente auf www.achstetten.de sind oft nicht ganz barriere-frei.
Wir wollen alle PDF-Dokumente barriere-frei machen.
Wir machen neue PDF-Dokumente barriere-frei.
Wir wollen auch alte PDF-Dokumente barriere-frei machen.
Dafür brauchen wir Zeit.
Haben Sie ein interessantes PDF-Dokument oder Word-Dokument gefunden?
Ist dieses Dokument nicht barriere-frei?
Wenn Sie dieses Dokument haben möchten:
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an diese E-Mail-Adresse:
info@achstetten.de
Schreiben Sie den Namen von dem PDF-Dokument oder Word-Dokument in die E-Mail.
Und geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an.
Dann schicken wir Ihnen das PDF-Dokument oder Word-Dokument.
Das PDF-Dokument oder Word-Dokument ist dann barriere-frei.
Gebärdensprache
Auf der Internet-Seite von der Gemeinde Achstetten gibt es keine Gebärden-Sprache.
Gebärden-Sprache sprechen Menschen, die nicht hören können.
Gebärden-Sprache wird mit den Händen und Fingern gemacht.
Man kann die Sprache sehen.
Die Gemeinde Achstetten muss wichtige Inhalte auf der Internet-Seite in Gebärden-Sprache übersetzen lassen.
Das kostet viel Geld.
Deshalb hat die Gemeinde Achstetten das noch nicht gemacht.
Eine Barriere melden
Unsere Internet-Seite www.achstetten.de soll barriere-frei werden.
Wenn Sie eine Barriere auf dieser Internet-Seite gefunden haben:
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder einen Brief.
Sie sehen die Kontakt-Daten in dem Kasten rechts.
Oder Sie benutzen unser Kontakt-Formular.
Sie finden das Formular hier: Kontakt-Formular
Das Kontakt-Formular ist aber nicht barriere-frei.
Schlichtungs-Verfahren
Wir haben 4 Wochen Zeit,
auf Ihre Nachricht zu antworten.
Antworten wir Ihnen nicht?
Oder helfen wir Ihnen nicht?
Dann können Sie die Schlichtungs-Stelle kontaktieren.
Das kostet nichts.
So erreichen Sie die Schlichtungs-Stelle:
Adresse: Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Telefon: 0711 123 39375


