Allgemeine Informationen
Die nachstehenden Angaben über die Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze sowie die Entgelte stellen nur eine Kurzinformation dar. Maßgebend für deren Festsetzung und Erhebung sind die jeweils geltenden Haushalts- und Abgabensatzungen bzw. Gemeinderatsbeschlüsse.
Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Auskünfte erhalten Sie von der Finanzverwaltung.
Entwicklung der Realsteuerhebesätze
Grundsteuer A
- seit 2006: 320,00 v. H.
- 1996-2005: 300,00 v. H
- 1995: 280,00 v. H
- 1984-1994: 260,00 v. H.
Grundsteuer B
- seit 2018: 340,00 v. H.
- 2006-2017: 300,00 v. H
- 1996-2005: 280,00 v. H
- 1995: 260,00 v. H
- 1984-1994: 230,00 v. H.
Gewerbesteuer
- seit 2008: 340,00 v. H.
- 1996-2007: 330,00 v. H
- 1995: 310,00 v. H
- 1984-1994: 290,00 v. H.
Informationen zur Grundsteuerreform
Download: Informationen zur Grundsteuerreform
Vertiefende Informationen finden Sie hier:
- Flyer Grundsteuerreform
- Website grundsteuer-bw.de
- Fragen und Antworten auf der Website des Finanzministeriums
- Erklärungsvordrucke auf dem Rathaus
Informationen zu den Bodenrichtwerten (Stichtag 01.01.2022) finden Sie hier.
Hundesteuer
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 85,00 €, für den zweiten und jeden weiteren Hund 185,00 €.
Die Steuer für das Halten eines Kampfhundes beträgt im Kalenderjahr 500,00 €, für jeden zweiten und jeden weiteren Hund 1000,00 €.
Abwasserbeitrag
Der Abwasserbeitrag beträgt
- für den öffentlichen Abwasserkanal 6,54 €/m² Nutzungsfläche.
- für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks 0,90 €/m² Nutzungsfläche.
Gültigkeit der Beitragssätze: seit 15.01.2021.
Wasserversorgungsbeitrag
Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt seit 15.01.2021 3,85 €/m² Nutzungsfläche zuzüglich Umsatzsteuer.
Abwassergebühr
ab 01.01.2024:
- 2,98 €/m³; Schmutzwasser
- 0,45 €/m²; Niederschlagswasser
Angaben vergangener Jahre:
01.01.2023 - 31.12.2023:
- 2,87 €/m³; Schmutzwasser
- 0,44 €/m²; Niederschlagswasser
01.01.2022 - 31.12.2022:
- 2,90 €/m³; Schmutzwasser
- 0,43 €/m²; Niederschlagswasser
Wasserzins
ab 01.01.2024:
- 2,73 €/m³; Wasser
- zuzüglich 7,00 v. H. Mehrwertsteuer
Angaben vergangener Jahre:
01.01.2023 - 31.12.2023:
- 2,71 €/m³; Wasser
- zuzüglich 7,00 v. H. Mehrwertsteuer
01.01.2022 - 31.12.2022:
- 2,65 €/m³; Wasser
Kindergarten Elternbeiträge
Grundlage für die Bemessung der Elternbeiträge in Kindergärten ist seit 1. Februar 1997 die familienbezogene Sozialstaffelung, bei der alle in der Familie lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden.
Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 können Sie hier einsehen:
Bestattungsgebühren
gültig von 01.01.2022 - 31.12.2024
- Reihengrab für Kinder, Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborene (25 Jahre): 580,00 €
- Reihengrab für Erwachsene (25 Jahre): 1.380,00 €
- Urnenreihengrab (15 Jahre): 550,00 €
Gebühr Verleihung besondere Grabnutzungsrechten für Wahlgräber:
- Wahlgrab Einzelgrabstelle (30 Jahre): 2.010,00 €
- Wahlgrab Einzelgrabstelle tief (30 Jahre): 2.380,00 €
- Wahlgrab Doppelgrabstelle (30 Jahre): 3.290,00 €
- Wahlgrab Doppelgrabstelle tief (30 Jahre): 4.020,00 €
- Wahlgrab Urne (20 Jahre): 1.120,00 €
- Wahlgrab Urnengemeinschaftsgrabfeld: 1.330,00 €
- Pflegezuschlag Urnengemeinschaftsgrabfeld: 567,00 €
- Steinstele Urnengemeinschaftsgrabfeld: 407,00 €
- zusätzliche Urne in Erdgrab: 300,00 €
Gebühr für:
- Benutzung der Leichenhalle: 300,00 €
- die Belegung der Grabzwischenwege mit Trittplatten
- Kinderreihengrab: 256,00 €
- Reihen-/Wahlgrab: 385,00 €
- Wahlgrab Doppelgrabstelle: 385,00 €
- Urnengrab: 256,00 €
Benutzungsentgelte Mehrzweckhallen
Grundgebühren für die Nutzung folgender Hallen (keine Vermietung an Auswärtige):
- Mehrzweckhalle Achstetten: 200,00 €
- Schulmensa Achstetten: 70,00 €
- Gemeindesaal Bronnen: 200,00 €
- Wirtschaftsraum Bronnen: 70,00 €
- Wielandhalle Oberholzheim: 200,00 €
- Wirtschaftsraum Oberholzheim: 70,00 €
- Mehrzweckhalle Stetten: 200,00 €
- Mehrzweckraum Stetten: 70,00 €
Für die Küchenbenützung werden jeweils pauschal pro Tag 50,00 € verlangt. Zusätzlich werden Nebenkosten für Strom und Müllentsorgung erhoben.