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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Neuigkeiten

Betrieb von Bau- und Heimwerkergeräten – einzuhaltende Ruhezeiten

Erstelldatum05.08.2024

Immer wieder gehen bei der Verwaltung Mitteilungen über Ruhestörungen beim Einsatz von Rasenmähern o.ä. ein. Hier wird regelmäßig die Frage nach einzuhaltenden Ruhezeiten thematisiert. Da nicht allen Bürgerinnen und Bürgern die Ruhezeiten bekannt sind und es in den letzten Jahren auch Veränderungen gegeben hat, möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die einzuhaltenden Ruhezeiten geben.

Die Ruhezeiten werden durch die 32. BImSchVO geregelt. Die Verordnung gilt u.a. für reine, allgemeine und besondere Wohngebiete. Folgende Geräte dürfen zu folgenden Zeiten nicht betrieben werden:

Geräte und MaschinenBetriebsbeschränkungen in empfindlichen Gebieten

Rasenmäher (mit Elektro- oder Verbrennungsmotor)

Heckenschere

Motorkettensäge (tragbare)

Rasentrimmer/Rasenkantenschneider (mit Elektromotor)

Vertikutierer

Schredder/Zerkleinerer (sog. Häcksler mit Elektro- oder Verbrennungsmotor)

Beton- und Mörtelmischer

Hochdruckwasserstrahlmaschine

Motorhacke

Betrieb nicht

  • an Sonn- und Feiertagen

  • von 20 bis 7 Uhr an Werktagen

Mit Umweltzeichen

Freischneider

Grastrimmer/Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor)

Laubbläser

Laubsammler

Betrieb nicht

  • an Sonn- und Feiertagen

  • von 20 bis 7 Uhr an Werktagen

Ohne Umweltzeichen

Freischneider

Grastrimmer/Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor)

Laubbläser

Laubsammler

Betrieb nicht

  • an Sonn- und Feiertagen

sowie nicht

  • an Werktagen von 7 bis 9 Uhr, von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 7 Uhr

Zu den Rasenmähern zählen ebenfalls die Aufsitzmäher.

Bzgl. Mährobotern ist zu beachten, dass diese rechtlich nicht zu den Rasenmähern zählen, da diese nicht von Menschen geführt werden. Mähroboter dürfen daher auch innerhalb der von der 32. BImSchVO geregelten Ruhezeiten betrieben werden.

Sollten weitergehende Fragen zu Ruhezeiten bestehen, wenden Sie sich bitte an das Hauptamt unter 07392/970613 oder hauptamt(@)achstetten.de.

Bürgermeisteramt Achstetten