Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Achstetten – Beteiligung der Öffentlichkeit
Erstelldatum07.09.2026
Die Gemeinde Achstetten ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 6 Abs. 6 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 8.200 Kfz/Tag durchgeführt. Auf Gemarkung Achstetten wurden die B 30 und die L 265 als Hauptverkehrsstraßen erfasst.
Das mit der Lärmaktionsplanung von Achstetten beauftragte Büro Rapp AG, Freiburg, hat zwischenzeitlich die Lärmberechnung und die Wirkungsanalysen mit der Untersuchung von Geschwindigkeitsreduzierungen durchgeführt. Der Gemeinderat hat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz in seiner Sitzung vom 27. Juli 2026 zugestimmt.
Folgende Lärmminderungsmaßnahmen sollen festgesetzt / angeregt werden:
- 100 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen für folgenden Bereich:
- B 30 im Bereich der Bebauung Stetten
- 80 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen für folgenden Bereich:
- B 30 zwischen südlich der Bebauung Achstetten und der Auffahrt Laupheim Nord
- 70 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen für folgenden Bereich:
- L 265 zwischen südlich der Bebauung Achstetten und dem nördlichen Kreisverkehrsplatz L 265 / L 263 / Rotbrücke
- 100 km/h ganztags aus verkehrlichen Gründen für folgenden Bereich
- B 30 zwischen nördlich der Bebauung Achstetten und südlich der Bebauung Stetten (Vereinheitlichung der Geschwindigkeit)
- Prüfung der Realisierbarkeit und Wirksamkeit einer Lärmschutzwand entlang der L 265 / B 30
- Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf entlang der L 265 Achstetten
- Anregung zur Umsetzung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr)
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom 14.09.2026 bis einschließlich 09.10.2026 im Rathaus der Gemeinde Achstetten, Laupheimer Straße 6, öffentlich aus. Jede:r kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den derzeit geltenden Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.achstetten.deeingesehen werden. Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 09.10.2026 schriftlich vorgebracht werden.
Anlage 1 (PDF-Dokument, 19,3 MB, 07.09.2026)
Anlage 2 (PDF-Dokument, 2,12 MB, 07.09.2026)


