Gemeinde Achstetten Vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV Freiflächenanlage – Stetten-Oberholzheim"
Erstelldatum24.03.2026
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Achstetten hat in seiner Sitzung am 23.03.2026 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV Freiflächenanlage – Stetten-Oberholzheim“ in der Fassung vom 25.02.2026 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Maßgebend sind die Bebauungsplanzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan jeweils in der Fassung vom 25.02.2026.
Auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde Achstetten unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Die Verletzung oder der Mangel ist schriftlich oder elektronisch bei der Gemeinde Achstetten, Laupheimer Straße 6, 88480 Achstetten während der Dienststunden geltend zu machen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese und über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Mit der Bekanntmachung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan "PV Freiflächenanlage – Stetten-Oberholzheim" rechtskräftig.
Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung kann bei der Gemeinde Achstetten im Rathaus während den Dienststunden eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben.
Der Bebauungsplan steht zudem auf der Internetseite der Gemeinde Achstetten unter www.achstetten.de zur Einsicht bereit.
Achstetten, 24.03.2026
Gemeinde Achstetten
Bürgermeister Scholz


