Vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV Freiflächenanlage – Stetten-Oberholzheim"
Erstelldatum26.11.2025
Gemeinde Achstetten
vorhabenbezogener Bebauungsplan
"PV Freiflächenanlage – Stetten-Oberholzheim"
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Achstetten hat in seiner Sitzung am 24.11.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV Freiflächenanlage – Stetten-Oberholzheim“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit paralleler Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Anlass und Ziel der Planung
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Zentrales Steuerungsinstrument für den Ausbau und die Förderung der erneuerbaren Energien ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) welches erstmals 2000 in Kraft getreten ist und seitdem zahlreiche Änderungen und Novellierungen erfahren hat.
Vorrangiges Ziel des EEG ist eine nachhaltige Energieversorgung im Interesse des Klima- und Umweltschutzes und die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 auf mindestens 80 Prozent.
Auf dieser Grundlage beabsichtigt das Kieswerk und Fuhrunternehmen Fa. Roland Maucher e.K. gemeinsam mit dem Projektentwickler Energiewerk GmbH zwischen Achstetten, Stetten und Oberholzheim, auf dem Flurstück Nr. 977 sowie einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 200 der Gemarkung Stetten eine ca. 10 ha große Freiflächen Photovoltaikanlage (FF PV Anlage) zu errichten.
Vorhabenträger im Sinne des § 12 BauGB ist das Kieswerk und Fuhrunternehmen Fa. Roland Maucher e.K.
Zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan wird gemäß § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der konkreten Darstellung und Beschreibung des Vorhabens aufgestellt.
Das Plangebiet befindet sich östlich von Achstetten und nordwestlich von Oberholzheim unmittelbar südlich der Kiesabbauflächen des Kieswerks Roland Maucher und unmittelbar südwestlich der Kiesgrube Achstetten-Oberholzheim mit angrenzenden Gewerbebetrieben.
Westlich grenzen rekultivierte Waldflächen sowie die Bundesstraße 30 an das Plangebiet an. Im Süden und Osten wird der Geltungsbereich von landwirtschaftlichen Flächen eingerahmt.
Das Plangebiet selbst ist eine ehem. Abbaufläche und wird inzwischen landwirtschaftlich intensiv als Acker- und Wiesenfläche bewirtschaftet. Die Fläche wird durch eine interne Erschließungsstraße in einen östlichen und westlichen Teilbereich unterteilt.
Für das Plangebiet wurde im Zuge der erteilten Abbaugenehmigung ein Verfüllungs- und Rekultivierungsplan zur Eingliederung der Abbauflächen durch das Ingenieurbüro Franke, Biberach entworfen, der die Grundlage der parallel zum Bauleitplanverfahren durchgeführten Rekultivierungsplanänderung darstellt.
Die übergeordnete Erschließung der Photovoltaik-Freiflächenanlage erfolgt über die parallel zur Bundesstraße 30 verlaufende Kreisstraße 7522, die zwischen Gewerbegebiet und Vorhabenfläche die Bundesstraße unterquert.
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 200 der Gemarkung Stetten sowie das Flurstück 977 der Gemarkung Oberholzheim mit einer Gesamtgröße von ca. 12,71 ha.
Zur Planung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Art der vorhandenen Information | Verfasser | Themen |
Begründung zum Bebauungsplan
| Büro für Stadtplanung, Zint & Häußler GmbH, Stand 25.09.2025
| Umweltbericht zur Beurteilung möglicher Beeinträchtigungen der Schutzgüter Grünordnerische Maßnahmenkonzeption. |
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag bezüglich der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG
| Büro für Landschaftsökologie Grom; Stand: 31.07.2025 | Aufnahme und Beschreibung vorkommender, planungsrelevanter Tierarten, Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Fauna, artenschutzrechtliche Maßnahmen für die weitere Planung |
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Regierungspräsidium Tübingen, Schreiben vom 15.04.2024 | Stellungnahme zum Schutzgut Fläche, bzgl. Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen; sowie zum Schutzgut Klima und Luft bezgl. Klimazielen und Bedeutung erneuerbarer Energien |
| Landratsamt Biberach, Schreiben vom 11.04.2024 | Stellungnahme der einzelnen Fachbereich zu den Schutzgütern Mensch, Arten und Biotope, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild sowie kulturelles Erbe |
| Polizeipräsidium Ulm Schreiben vom 26.03.2024
| Stellungnahme zum Schutzgut Mensch bzgl. potentiell nachteiliger Umweltauswirkungen durch Blendwirkung der PV Anlage |
| Regierungspräsidium Freiburg, Schreiben vom 25.03.2024 | Stellungnahme zum Schutzgut Boden und Wasser bzgl. Vorherrschender Geotechnik, Bodenschutzkonzept sowie Grundwasser |
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom 25.09.2025 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen ist während der Veröffentlichungsfrist in der Zeit vom
Donnerstag, 27. November 2025 bis einschließlich Freitag, 09. Januar 2026
auf der Internetseite unter www.achstetten.de veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Achstetten, Laupheimer Straße 6, 88480 Achstetten, vor dem Sitzungssaal (Ebene 2) während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (an die E-Mail-Adresse: wassmer@achstetten.de), können bei Bedarf aber auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Achstetten im Bauamt eingereicht werden.
Hinweis
Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Gemeinde Achstetten,
gez. Bürgermeister Scholz
1. B-Plan (PDF-Dokument, 4,20 MB, 26.11.2025)
2. B-Plan A4 (PDF-Dokument, 2,75 MB, 26.11.2025)
3. Begründung (PDF-Dokument, 1,64 MB, 26.11.2025)
4. Artenschutz (PDF-Dokument, 4,91 MB, 26.11.2025)
5. Vorhaben-und Erschließungsplan (PDF-Dokument, 2,15 MB, 26.11.2025)
umweltbezogene Stellungnahmen
Stellungnahme Landratsamt Biberach (PDF-Dokument, 4,84 MB, 26.11.2025)
Stellungnahme RP Tübingen (PDF-Dokument, 1,73 MB, 26.11.2025)
Stellungnahmen Polizeipräsidium Ulm (PDF-Dokument, 619,14 KB, 26.11.2025)
Stellungnahmen RP Freiburg (PDF-Dokument, 1,43 MB, 26.11.2025)



