Alles Wichtige auf einem Blick:

 

Rathaus

Unter dieser Rubrik haben wir einen Formularservice eingerichtet. Ebenso finden Sie hier die Ansprechpartner auf dem Rathaus und können sich über Gemeindesteuern, Gebühren und das Ortsrecht informieren.

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Öffentliche Einrichtungen

Hier erhalten Sie Informationen über unsere öffentlichen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schule, Mehrzweckhallen, Feuerwehren, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

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Wohnen und Bauen

Die Ansprechpartner und Voraussetzungen für den Bauplatzerwerb, Bodenrichtwerte sowie Unternehmen und Gewerbe in der Gemeinde sind hier hinterlegt.

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Schäden an
Öffentlichen Einrichtungen
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Aktuelles aus der
Gemeinde Achstetten


13.03.2023
Stadt Laupheim sucht den schönsten Naturgarten
 „Hier brummt’s“ – unter diesem Motto startet die Stadt Laupheim einen großen Naturgartenwettbewerb. Unterstützt wird der Wettbewerb durch Mitglieder des Arbeitskreises Natur und Umwelt.
Wer einen naturnahen Garten bewirtschaftet und somit Vögeln, Wildbienen und Igeln ein Zuhause bietet, kann sich ab sofort unter www.hier-brummts.de/stadtlaupheim bewerben. Eine Jury wird im Sommer die Preisträger auswählen. Zu gewinnen gibt es Preise im Wert zwischen 400 € und 100 €. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai.   

Teilnehmen können alle Gartenbesitzer in Laupheim und den Teilorten sowie in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Mietingen, Burgrieden und Achstetten sowie deren Teilorte. „Mit unserem Wettbewerb ‚Hier brummt’s‘ wollen wir diejenigen auszeichnen, die mit ihrem Garten ein Stück Natur bewahren. Denn vielfältige Gärten schenken Tieren Lebensraum, verbessern das Mikroklima in unseren Städten, steigern unsere Lebensqualität und sichern die Lebensgrundlage von uns allen“, erklärt Jule Pfänder vom städtischen Umweltamt und Organisatorin des Wettbewerbs.
Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen gibt es unter www.hier-brummts.de/stadtlaupheim oder beim Umweltamt der Stadt Laupheim unter 07392-704 151.

Flyer.pdf
Anmeldeformular.pdf
Poster.pdf


15.02.2023
Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028
Die Gemeinden sind verpflichtet, dem zuständigen Amtsgericht eine Vorschlagsliste für die ehrenamtlich tätigen Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 einzureichen. Es werden die Haupt- und Ersatzschöffen für Strafkammern des Landgerichts und Schöffengerichte bei den Amtsgerichten sowie das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Biberach und die Schöffen der Jugendkammern beim Landgericht Ravensburg gewählt.

Die Gemeinde Achstetten stellt die Vorschlagsliste bis 27.06.2023 auf, die dann an das Amtsgericht Biberach versendet wird. Bewerbungen werden ab sofort bis einschließlich 04.04.2023 entgegengenommen.
 
Die Personen, die in die Vorschlagsliste aufgenommen werden, müssen für das Schöffenamt geeignet sein. Insbesondere müssen dies deutsche Bürgerinnen und Bürger sein, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr aber nicht das 70.
Lebensjahr vollendet haben. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen oder körperlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind insbesondere außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Interessenten, die gerne diese verantwortungsvolle und bedeutsame Tätigkeit wahrnehmen möchten, werden gebeten, sich beim Bürgermeisteramt Achstetten, Herrn Hohenhausen unter 07392/9706-13 oder hauptamt@achstetten.de zu melden. Weitere Informationen zur Schöffenwahl können unter www.schöffenwahl2023.de abgerufen werden.

Bitte geben Sie dabei an, ob Sie sich für das (normale) Schöffenamt oder als Jugendschöffe bewerben.

Zudem stehen Ihnen auf unserer Homepage unter www.achstetten.de unter den Reitern "Gemeinde" -> "Wahlen" Bewerbungsformulare für das Schöffenamt und Jugendschöffenamt sowie weitere Informationen zur Verfügung.

Bürgermeisteramt Achstetten
 



13.02.2023
Bauplatzvergaben im Baugebiet „Berg“ Bronnen - Bewerbungsformular


10.02.2023
Bauplatzvergabe Baugebiet
Bauplatzvergaben im Baugebiet „Berg“ Bronnen

Im Neubaugebiet „Berg“ (BA I) in Bronnen stehen noch 3 Bauplätze (siehe Lageplan) für den Verkauf zur Verfügung.
Der Verkaufspreis (voll erschlossen) beträgt 270,- Euro/m2 zuzüglich der Kosten für die Hausanschlüsse (Kontrollschächte etc.). Der Bebauungsplan mit den Bauplätzen sowie die Vergaberichtlinien sind auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik „Wohnen und Bauen“ einsehbar.
Nach den geltenden Vergaberichtlinien können Bewerbungen mit dem hierfür erforderlichen Bewerbungsformular eingereicht werden.
Das Bewerbungsformular kann ab Montag, den 13.02.2023 von der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden.
 
Zu beachten ist, dass die vollständig ausgefüllten Bewerbungsformulare ausschließlich im Zeitraum vom 13.02.2023 bis einschließlich 26.03.2023 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden können.
Innerhalb der Bewerbungsfrist muss ebenfalls eine Kaution in Höhe von 2.500 €* bei der Gemeinde eingegangen sein.
 
Anschrift:                                                                                                          Email:
Gemeindeverwaltung Achstetten                                                           info@achstetten.de
Laupheimer Str. 6
88480 Achstetten
 
Außerhalb dieses Zeitraumes eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Es werden darüber hinaus auch keine Bewerbungslisten/Vormerklisten geführt.
Dies bedeutet, dass Personen, welche bei dieser Bauplatzvergabe nicht berücksichtigt werden können, nicht auf Vormerklisten geführt werden.
 
Die Vergabe der einzelnen Plätze erfolgt in einem gesonderten Verfahren an einem noch festzulegenden Termin, wenn die Bewerbungen gesichtet und ausgewertet sind.
Sofern sich Bewerbungen nur auf bestimmte Plätze beziehen, können diese bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
 
Gemeindeverwaltung Achstetten
 
*Hinweise zur Kaution:
- Zieht ein Bauplatzbewerber nach Erhalt einer Bauplatzzusage die Bewerbung zurück, wird die Kaution nicht zurückerstattet, das heißt die 2.500 € Kaution verbleiben bei der Gemeinde ohne weitere Gegenleistung.
- Zieht der Bauplatzbewerber vor Erhalt einer Bauplatzzusage seine Bewerbung zurück oder erhält der Bewerber keinen Bauplatz, wird die Kaution zurückerstattet.
- Bei Bauplatzbewerbern, die einen Bauplatz erwerben, wird die Kaution mit dem Kaufpreis verrechnet (gutgeschrieben).

Lageplan  
Übersichtskarte Berg Bronnen


21.06.2022
Informationen zur Grundsteuerreform


12.11.2018
Notfallbogen – Information von Menschen mit Demenz, Behinderung, psychischer Belastung
Notfallbogen – Information von Menschen mit Demenz, Behinderung, psychischer Belastung
Der Notfallbogen des Netzwerks Demenz des Landkreises Biberach dient vielen Rettungs- und Einsatzkräften als Hilfsmittel zur Informationsweitergabe, um betroffenen Personen u.a. im Ernstfall schnell die richtige Hilfe zukommen zu lassen. Der Bogen kann im Vorfeld ausgefüllt werden, damit schnell reagiert werden kann.

Den Notfallbogen finden Sie anbei zum Download. Der Notfallbogen steht ebenfalls unter www.netzwerk-demenz-bc.de bereit und kann dort am Computer ausgefüllt werden. Rückfragen dürfen gerne an 07351/527613, 07371/184276 oder an pflegestuetzpunkt@biberach.de gerichtet werden.

Notfallbogen.pdf


15.08.2018
Flyer "Schutz vor Rückstau"


10.08.2018
Hinweise Hundehalterpflichten