Bodenrichtwerte
Für Anfragen rund um das Thema Bodenrichtwerte ist seit dem 01.01.2021 der gemeinsame Gutachterausschuss „östlicher Landkreis Biberach“ zuständig, der seinen Sitz bei der Stadtverwaltung Laupheim hat.
Bitte wenden Sie sich daher an die Stadtverwaltung Laupheim:
https://www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss Gemeinsamer Gutachterausschuss
Östlicher Landkreis Biberach Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 Der gemeinsame Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ bei der Stadt Laupheim hat für das Gebiet seiner Mitgliedskommunen die
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 festgelegt. Die Mitgliedskommunen sind die Gemeinden Achstetten, Berkheim, Burgrieden, Dettingen an der Iller, Erlenmoos, Erolzheim, Gutenzell-Hürbel, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Mietingen, Rot an der Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Steinhausen an der Rottum, Tannheim und Wain sowie die Städte Ochsenhausen und Laupheim.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzonen), in denen im Wesentlichen die gleichen Wert- und Nutzungsverhältnisse vorliegen. Sie werden von den Gutachterausschüssen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt.
Die Bodenrichtwerte der teilnehmenden Kommunen sind als Tabelle unter folgendem Link einsehbar:
https://www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss Des Weiteren werden die festgelegten Bodenrichtwerte sowie deren Zonenabgrenzungen voraussichtlich ab August im Bodenrichtwertinformationssystem
„BORIS-BW“ unter folgender Internetadresse zur Verfügung gestellt:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de Dort kann der Bodenrichtwert für jedes Grundstück der beteiligten Städte und Gemeinden angezeigt werden.
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuererklärung finden Sie unter dem Menüpunkt „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ ebenfalls unter
https://www.gutachterausschuesse-bw.de Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben im Internet unter
www.grundsteuer-bw.de &
www.steuerchatbot.de weitere Informationen zur Grundsteuerreform bereitgestellt sowie ein Informationsschreiben mit Kontaktdaten versendet. Bei Fragen zum Thema Grundsteuerreform wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Finanzamt.
Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten können Sie sich gerne an folgende Stelle wenden:
Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach
Geschäftsstelle
Marktplatz 1/1, 88471 Laupheim
Telefon: 07392 704-160 & -167
E-Mail:
gutachterausschuss@laupheim.de Internetadresse:
https://www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss Veröffentlichung Bodenrichtwerte zum 31.12.2020.pdf Straßenliste zu Bodenrichtwerten Stand 2022.pdf Plan zu Bodenrichtwerten Achstetten.pdf Plan zu Bodenrichtwerten Bronnen.pdf Plan zu Bodenrichtwerten Oberholzheim.pdf Plan zu Bodenrichtwerten Stetten.pdf