Bodenrichtwerte
Für Anfragen rund um das Thema Bodenrichtwerte ist seit dem 01.01.2021 der gemeinsame Gutachterausschuss „östlicher Landkreis Biberach“ zuständig, der seinen Sitz bei der Stadtverwaltung Laupheim hat.
Bitte wenden Sie sich daher an die Stadtverwaltung Laupheim: 
https://www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss  


Gemeinsamer Gutachterausschuss
Östlicher Landkreis Biberach

 
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022
 
Der gemeinsame Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ bei der Stadt Laupheim hat für das Gebiet seiner Mitgliedskommunen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 festgelegt. Die Mitgliedskommunen sind die Gemeinden Achstetten, Berkheim, Burgrieden, Dettingen an der Iller, Erlenmoos, Erolzheim, Gutenzell-Hürbel, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Mietingen, Rot an der Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Steinhausen an der Rottum, Tannheim und Wain sowie die Städte Ochsenhausen und Laupheim.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke, die der Gutachterausschuss innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzonen) mit im Wesentlichen gleichen Wert- und Nutzungsverhältnissen ermittelt.

Die Bodenrichtwerte der teilnehmenden Kommunen sind als Tabelle unter folgendem Link einsehbar:
https://www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss 

Des Weiteren werden die festgelegten Bodenrichtwerte sowie deren Zonenabgrenzungen voraussichtlich zum 01.07.2022 im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ unter folgender Internetadresse zur Verfügung gestellt:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de 

Dort kann der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 für jedes Grundstück der beteiligten Städte und Gemeinden angezeigt werden.

Bodenrichtwerte für Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform
Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben im Internet unter www.grundsteuer-bw.de & www.steuerchatbot.de weitere Informationen zur Grundsteuerreform bereitgestellt sowie ein Informationsschreiben mit Kontaktdaten versendet. Bei Fragen zum Thema Grundsteuerreform wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Finanzamt.

Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten können Sie sich gerne an folgende Stelle wenden:
Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach
Geschäftsstelle
Marktplatz 1/1, 88471 Laupheim
Telefon: 07392 704-160 & -167
E-Mail: gutachterausschuss@laupheim.de
Internetadresse: https://www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss



Veröffentlichung Bodenrichtwerte zum 31.12.2020.pdf

Straßenliste zu Bodenrichtwerten Stand 2022.pdf

Plan zu Bodenrichtwerten Achstetten.pdf

Plan zu Bodenrichtwerten Bronnen.pdf

Plan zu Bodenrichtwerten Oberholzheim.pdf

Plan zu Bodenrichtwerten Stetten.pdf