Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Achstetten ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite
www.achstetten.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise
mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
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Nicht-Text-Inhalte Nicht-Text-Inhalte wie z.B. Bilder oder Grafiken können aufgrund eines
fehlenden Bildtitels für blinde Personen z.B. nicht mit einem Screenreader
vorgelesen werden.
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Programmatisch nicht lesbare Tabellen Die Tabellen auf der Webseite enthalten keine programmatisch erkennbaren
Tabellenüberschriften. Damit ist es für blinde Personen nicht möglich mithilfe eines
Screenreaders sich die Tabellen korrekt vorlesen zu lassen.
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Keine Anpassung der Webseite an unterschiedliche Endgeräte Die Webseite besitzt keine responsiven Webtechniken. Es erfolgt damit keine
automatische Anpassung der Inhalte der Webseite an unterschiedliche Endgeräte
wie z.B. Smartphones. Eine Vergrößerung des Texts ist nicht möglich, ohne
dass die nutzende Person gezwungen wird, auf dem jeweiligen Endgerät zu scrollen.
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Alleinige Tastaturnutzung nicht möglich Die Webseite ist nicht so gestaltet, dass diese ausschließlich mit der Tastatur
bedient werden kann. Bestimmte Elemente können nicht erreicht werden, ohne
Hilfe weiterer Eingabegeräte.
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Bedienung des Bilderkarussells nicht möglich Das Bilderkarussell im oberen Bereich auf der Webseite kann nicht bedient
und damit nicht gestoppt oder pausiert werden.
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Keine Erläuterung bei der Befüllung von Formularfeldern Auf der Webseite werden keine erläuternden Hinweise gegeben, wenn
Formularfelder befüllt werden müssen, z.B. auf der Kontaktseite
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Falsche Verwendung der Programmiersprache In vereinzelten Fällen ist die Programmierung der Webseite nicht derart
ausgestaltet, dass dies die Nutzung von Screenreadern oder Browsern erleichtert.
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Kein Einsatz von deutscher Gebärdensprache oder Leichter Sprache Auf der Startseite der Webseite sind Informationen zu ihren wesentlichen Inhalten
und Barrierefreiheit, Navigation und Hinweise auf weitere auf der Webseite
vorhandene Informationen in Leichter Sprache sowie deutscher Gebärdensprache
bereitzustellen. Dies ist aktuell nicht erfolgt.
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Keine Barrierefreiheit bei Dokumenten Vereinzelt sind Dokumente auf der Webseite nicht barrierefrei gestaltet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Webseite im Jahr 2023 grundlegend überarbeitet und an die Anforderungen der Barrierefreiheit angepasst werden soll.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 31.08.2022 erstellt.
Die Aussagen in dieser Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen, in Form einer von der öffentlichen Überwachungsstelle durchgeführten Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website www.achstetten.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Gemeinde Achstetten
Laupheimer Straße 6
88480 Achstetten
E-Mail:
info@achstetten.de Telefon: 07392 97060
Telefax: 07392 17816
Link zum Kontaktformular 5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Gemeinde Achstetten wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Gemeinde Achstetten nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte/den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail:
Poststelle@bfbmb.bwl.de Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.