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Nach den gesetzlichen Vorschriften hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu
planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (§ 77 GemO).

Ein wichtiges Instrument für die Verwaltung und die politischen Gremien stellt in diesem
Zusammenhang die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan dar, weil hier sämtliche
Aufgabenbereiche mit all ihren Einnahmen, Ausgaben und den Verpflichtungsermächtigungen aufgezeigt werden.

Haushaltsvolumen

Die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes 2012 betragen im

- Verwaltungshaushalt 8.473.200,00 Euro 67,92 v. H.
- Vermögenshaushalt 4.001.900,00 Euro 32,08 v. H.
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  12.475.100,00 Euro 100,00 v. H.
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Haushaltsvolumen der Vorjahre zum Vergleich

  2011 in Euro 2010 in Euro 2009 in Euro 2008 in Euro
         
- Verwaltungshaushalt 7.403.450,00 7.115.181,27 7.346.512,15 8.287.889,76
- Vermögenshaushalt 4.962.500,00 2.810.595,97 2.037.907,26 3.846.648,17
- insgesamt: 12.365.950,00 9.925.777,24 9.384.419,41 12.134.537,93


Grunddaten des Haushaltsjahres

Der Haushalt 2012 wird von folgenden Grunddaten geprägt:

Bezeichnung 2012 in Euro 2011 in Euro Veränderungen (absolut) Vorjahr (in v.H.)
         
Gesamthaushalt 12.475.100 12.365.950 +109.150 +0,88
davon        
- Verwaltungshaushalt 8.473.200 7.403.450 + 1.069.750 + 14,45
- Vermögenshaushalt 4.001.900 4.962.500 - 960.600 - 19,36
Zuführung Vwh zum Vmh 1.317.400 653.700 + 663.700 + 101,53
davon        
- Pflichtzuführung 136.000 115.300 + 20.700 + 17,95
- übrige Zuführung 1.181.400 538.400 + 643.000 + 119,43
Entnahme allg. Rücklage 1.430.000 300.000 + 1.130.000 + 376,67
Allg. Rücklage 31.12. 215.913 208.305 + 7.608 + 3,65
Investitionsausgaben 3.857.100 4.837.400 - 980.300 + 20,27
Bruttokreditaufnahme 300.000 1.689.100 - 1.389.100 - 82,24
Netto-Neuverschuldung 164.000 1.573.800 - 1.409.800 - 89,58
Schulden 31.12. 1.515.194 2.544.300 - 1.029.106 - 40,45
Schulden je Einwohner 361,28 611,02 - 249,74 - 40,87
Schuldendienst 269.000 209.300 + 59.700 + 28,52
davon        
- Zinsen 133.000 94.000 + 39.000 + 41,49
- Tilgung 136.000 115.300 + 20.700 + 17,95
Gewerbesteuer 1.700.000 1.650.000 + 50.000 + 3,03
Grundsteuer A 46.000 46.000 0 0
Grundsteuer B 370.000 365.000 + 5.000 + 1,37
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 1.735.000 1.479.000 + 256.000 + 17,31
Gewerbesteuerumlage 345.000 340.000 + 5.000 + 1,47
Finanzausgleichsumlage 766.000 831.000 - 65.000 - 7,82
Kreisumlage 1.150.000 985.000 + 165.000 + 16,75


Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Vermögenshaushalt 2012 beinhaltet folgende größere Vorhaben:

1. Anbau ans Feuerwehrhaus;
2. Errichtung eines Speisesaals für die Schulein Achstetten;
3. Investitionszuschüsse der Gemeinde für entsprechende Maßnahmen und Vorhaben der örtlichen Vereine;
4. Fertigstellung des Umbaus des bestehenden Kindergartens in Achstetten und Neubau einer Betreuungseinrichtung für Kleinkind- und Ganztagesbetreuung mit Verbindungsgang;
5. Erschließung von Wohngebieten;
6. Durchführung von Straßenbaumaßnahmen;
7. Straßenbeleuchtung in der Gesamtgemeinde;
8. Kanalsanierungen;
9. Beschaffung eines Schneepfluge sfür den Bauhof;
10. Ausbau der Wasserversorgung für die Gesamtgemeinde;
- Fertigstellung des Hochbehälters in Oberholzheim;
- Bau einer Verbindungsleitung zwischen Achstetten und Stetten;
- Fertigstellung der Verbindungsleitung zwischen Achstetten und Bronnen;
- Sanierung der Pumpstationen;
- Anschlusskostenbeitrag an den Verband Iller/Riß;
11. Allgemeiner Grunderwerb;
12. Kredittilgungen.

Kredite

Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist die Gemeinde im Haushaltsjahr 2012 auf Fremdmittel in Höhe von 300.000,00 Euro angewiesen.

Nach Abzug der ordentlichen Kredittilgung ergibt sich eine weitere Netto-Neuverschuldung mit 164.000,00 Euro.

Die Darlehensverpflichtungen summieren sich zum Ende des Haushaltsjahres voraussichtlich auf 1.515.194 Euro.

Bei 4.194 Einwohnern ergibt sich eine Pro-Kopf-Verschuldung je Einwohner von 361,28 Euro.

Die durchschnittliche Verschuldung von Gemeinden in der Größenordnung von 3.000 bis 5.000 Einwohnern liegt entsprechend der jüngsten Statistik des Gemeindetages Baden-Württemberg (Stand: 31.12.2010) bei 435,00 €uro/Einwohner.

Rücklagen

Der Mindestbestand der allgemeinen Rücklage beträgt für das Haushaltsjahr 2012 145.078 Euro, die als Betriebsmittel für die Gemeindekasse zweckgebunden sind (§ 20 Abs. 2 GemHVO). Des weiteren zweckgebunden sind für Gemeindeverbindungsstraßen 56.000 Euro.

Somit weist die allgemeine Rücklage noch frei verfügbare Haushaltsmittel in Höhe von 1.444.835 Euro aus. Beim Jahresabschluss 2012 wird damit gerechnet, der Rücklage ca. 1.430.000,00 Euro zu entnehmen.

Weitere Auskünfte

Weitere Auskünfte erhalten Sie von der Finanzverwaltung.

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