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Allgemeine Information zur Grüngutabfuhr:

Eingesammelt werden: Gartenabraum, Gehölzschnitt, Baumreisig, Gras und Laub

Nicht eingesammelt werden: organische Küchenabfälle, Boden, Steine, Wurzelstöcke

Die Gartenabfälle müssen entweder in Papiersäcken (ohne Innensack aus Plastik) oder in Bündeln am Straßenrand bereitgestellt werden.

Heckenschnitt und Gehölz muss auf eine Länge von 1,5 m gekürzt sein und muss mit verrottbaren Schnüren (Sisal, Hanf) gebündelt sein (keine Kunststoffschnüre oder Draht).
Kurzes Grüngut wie Laub oder Rasenschnitt kann in Behältnissen wie Körben, Laubsäcken mit Spiraleinlage, Eimern (keine Mülltonnen) oder Wannen bereitgestellt werden. Die Behälter müssen Griffe oder Laschen haben. Das Fassungsvermögen darf max. 100 Liter betragen. Bereitgestelltes Grüngut darf sich nicht im Gärzustand befinden. Kartonagen sind als Behältnis wegen der Gefahr des Aufweichens weniger geeignet. Die Kartonagen selbst können bei der Abfuhr ohnehin nicht mitgenommen werden. Ebenso wird in Kunststoffsäcken bereitgestelltes Grüngut nicht mitgenommen.

Die Behältnisse müssen nach der Sammlung vom Eigentümer zurückgenommen werden.

Allgemein gilt: Bereitgestellte Behältnisse oder Bündel müssen solche Abmessungen haben, dass sie von einer Person gehoben werden können. Das Einzelgewicht darf 25 kg nicht überschreiten.

Die Grünabfälle sind aus Ordnungsgründen erst am Vorabend oder am Morgen des Abfuhrtages ab 6:30 Uhr am Straßenrand deutlich sichtbar bereitzustellen.

Diese Regelungen sind einzuhalten, da das Grüngut sonst nicht mitgenommen werden kann!

Abgabe an der Annahmestelle:
Bei den Annahmestellen kann das Grüngut (Rasen-, Baum- und Heckenschnitt sowie Gartenabfälle) lose oder gebündelt angeliefert werden. Es darf jedoch nicht mit Kunststoffschnüren oder Draht gebündelt sein. Die Anlieferung in Säcken ist möglich, allerdings sind diese zu entleeren und wieder mitzunehmen.
Die Anlieferung ist in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.

Die Annahmestellen sind berechtigt, stichpunktweise die Anliefernden zu überprüfen ggf. zu registrieren. Die Anliefernden sind zur Angabe der erforderlichen Daten verpflichtet.

Ökotipp:
Wer im eigenen Garten kompostieren kann, sollte diese Möglichkeit unbedingt nutzen! Die Eigenkompostierung ist die beste und umweltfreundlichste Art zur Entsorgung bzw. Wiederverwertung von Grünabfällen. Diesen sehr guten Beitrag zum Umweltschutz kann jeder Einzelne das ganze Jahr über leisten.

Infos zur Kompostierung erhalten Sie über die Kompostfibel (erhältlich im Landratsamt).
Sollte das Grüngut nicht bis zum darauffolgenden Tag abgeholt sein, bitten wir dies dem Landratsamt
H. Krug, Tel. (07351) 52-6133 direkt mitzuteilen. Die Gemeinde hat darauf keinen Einfluss.



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