Startseite Abfallbeseitigung Müllentsorgung
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Die Abfallentsorgung liegt im Landkreis Biberach ausschließlich in der Hand des Landkreises. Weitergehende Infos finden Sie auf den Internetseiten des Abfallwirtschaftsbetriebs des Lankreises Biberach!
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Terminplan Müllabfuhr 2010 |
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Januar 2011 |
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04.01.2011 |
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18.01.2011 |
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Februar 2011 |
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01.02.2011 |
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15.02.2011 |
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März 2011 |
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01.03.2011 |
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15.03.2011 |
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29.03.2011 |
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April 2011 |
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12.04.2011 |
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27.04.2011 |
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Mai 2011 |
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10.05.2011 |
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24.05.2011 |
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Juni 2011 |
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07.06.2011 |
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21.06.2011 |
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Juli 2011 |
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05.07.2011 |
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19.07.2011 |
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August 2011 |
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02.08.2011 |
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Dienstag |
16.08.2011 |
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30.08.2011 |
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September 2011 |
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13.09.2011 |
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27.09.2011 |
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Oktober 2011 |
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11.10.20111 |
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25.10.2011 |
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November 2011 |
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08.11.2011 |
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22.11.2011 |
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Dezember 2011 |
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06.12.2011 |
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20.12.2011 |
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Januar 2012 |
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03.01.2012 |
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17.01.2012 |
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31.01.2012 |
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Februar 2012 |
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14.02.2012 |
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28.02.2012 |
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März 2012 |
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13.03.2012 |
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Dienstag |
27.03.2012 |
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Die Abfallgefäße müssen am Leerungstag spätestens ab 06:30 Uhr am Straßenrand bereitgestellt werden. Nur so ist gewährleistet, dass die Mülleimer auch geleert werden.
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Beantragung eines Abfallgefäßes |
Die Abfallgefäße sind Eigentum des Landkreises Biberach und werden von diesem zur Verfügung gestellt. Dabei können Sie frei wählen zwischen Mülleimern mit 60 l, 120 l oder 240 l Nutzinhalt.
Der Wechsel zu einer anderen Gefäßgröße ist jederzeit möglich. Dies muss jedoch beim Abfallwirtschaftsbetrieb schriftlich beantragt werden; dabei wird eine Tauschgebühr von 15,00 €uro fällig.
Sollten Sie innerhalb des Landkreises umziehen und haben bereits ein Müllgefäß, so können Sie dieses mit an Ihren neuen Wohnort nehmen.
Beim Einwohnermeldeamt erhalten Sie alle für die Müllabfuhr benötigten Unterlagen (z. B. Formular für die Beantragung eines Abfallgefäßes, Abrufkarten für Sperrmüll- und Haushaltsgeräteabfuhr).
Die Müllabfuhr erfolgt im Landkreis Biberach 14-tägig. Die genauen Termine sind vorstehend aufgeführt und werden wöchentlich auch im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
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Gebühren |
Die Abfallgebühren setzen sich aus Grundgebühr und Leerungsgebühr zusammen.
Mit der Grundgebühr bezahlen Sie pauschal die verschiedenen Entsorgungsleistungen, die Sie während des ganzen Jahres ohne zusätzliche Zahlungen in Anspruch nehmen dürfen, wie z. B. zwei Sperrmüllabfuhren, Abfuhr von zwei Haushaltsgeräten, Problemstoffsammlungen, Benutzung der Wertstoffhöfe und Grüngutentsorgung.
Die Höhe der Grundgebühr richtet sich bei Privathaushalten nach der Zahl der Personen, die mit Hauptwohnsitz in einem Haushalt leben.
Die Grundgebühr muss in der Regel an zwei Fälligkeiten bezahlt werden, und zwar zu jeweils 50,00 v. H. am 1. März und am 1. Juli eines Jahres. Wenn Sie während des Jahres zugezogen sind, erhalten Sie für dieses Jahr einen sogenannten "Änderungsbescheid Abfallgebühren" über die anteilige Grundgebühr.
Mit der Leerungsgebühr bezahlen Sie die Abholung, Entsorgung und Deponierung der angefallenen Abfälle. Die Abfallgefäße sind mit einem Elektronik-Chip versehen, welcher jede Leerung registriert.
Die Leerungsgebühr wird ebenfalls am 1. März und 1. Juli eines Jahres bezahlt werden. Sie wird als Vorauszahlung erhoben und mit dem nächsten Jahresbescheid abgerechnet. Die Vorauszahlung richtet sich nach der Anzahl der Leerungen des Vorjahres. Bei Zuzügen während des Jahres wird eine Leerung pro verbleibendem Monat berechnet.
Die aktuelle Höhe der Grund- und der Leerungsgebühren erfahren Sie beim Einwohnermeldeamt oder bei der Landkreisverwaltung.
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Abfuhr von Sperrmüll |
Sperrmüll wird nicht zu festen Terminen, sondern laufend während des ganzen Jahres auf Abruf abgeholt. Sie können also die Sperrmüllabfuhr dann anfordern, wenn der Sperrmüll tatsächlich bei Ihnen anfällt.
Bei der polizeilichen Anmeldung in der Gemeinde erhalten Sie zwei Anforderungskarten für eine kostenlose Sperrmüllabfuhr.
Zusätzliche Sperrmüllabfuhren auf Abruf können gegen einen Kostenersatz schriftlich beim Landratsamt Biberach beantragt werden.
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Abfuhr von Haushaltsgeräten |
Jedes Jahr können zwei Haushaltsgeräte (z. B. Kühlschränke, Gefrierschränke/-truhen, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Herde, Fernsehgeräte, Monitore, etc.) gegen Vorlage einer Abrufkarte kostenlos entsorgt werden.
Die Karte wird den Haushalten vom Landratsamt Biberach mit den anderen Unterlagen zur Abfallbeseitigung am Anfang des Jahres zugeschickt.
Pro Abrufkarte kann nur ein Gerät entsorgt werden.
Zusätzliche Abfuhren von Haushaltsgeräten sind gebührenpflichtig und müssen schriftlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises beantragt werden.
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Schrott |
Schrott kann auf dem Wertstoffhof abgegeben werden.
Außerdem führen die örtlichen Vereine sowie die Freiwilligen Feuerwehren der Gesamtgemeinde mehrmals im Jahr eine Schrottsammlung durch, bei der die Gegenstände abgeholt werden.
Die Termine für diese Sammlungen können Sie aus dem Veranstaltungskalender ersehen.
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Ansprechpartner für Fragen beim Landratsamt BC |
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- Abfallberatung |
07351/52-411 |
07351/52-413 |
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- Sperrmüllentsorgung |
07351/52-483 |
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- Kompostberatung |
07351/52-391 |
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- Müllgebühren |
07351/52-354 |
07351/52-471 |
07351/52-477 |
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- Telefax |
07351/52-403 |
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- Internet |
www.biberach.de/awb.htm |
awb@biberach.de |
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Landratsamt Biberach |
Landratsamt Biberach |
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- Abfallwirtschaftsbetrieb - |
- Abfallwirtschaftsbetrieb - |
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Rollinstraße 9 |
Postfach 16 62 |
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88400 Biberach |
88396 Biberach |
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