StartseiteAbfallbeseitigungGrüngut

Aufgrund einer Änderung umweltrechtlicher Vorschriften ist es der Gemeinde Achstetten untersagt, saftende Materialien wie Laub und Rasenschnitt auf der bisherigen Grüngutannahmestelle Riedhalde anzunehmen.

Deshalb hat der Gemeinderat in der Sitzung am 24. März 2003 beschlossen, die Grüngutentsorgung an den Landkreis Biberach abzugeben.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises wird nun in Zusammenarbeit mit dem Maschinenring Biberach die Annahme, Abfuhr und Entsorgung des Grüngutes für die Gesamtgemeinde wie folgt organisieren:

Gehölzschnitt und Grüngut wird zweimal jährlich kostenlos abgeholt (Straßensammlungen).

Zusätzlich kann wöchentlich Gehölz- und Rasenschnitt in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgegeben werden.

Küchenabfälle sollten möglichst selbst kompostiert werden. Die Eigenkompostierung ist die beste und umweltfreundlichste Art zur Entsorgung bzw. Wiederverwertung von Grünabfällen. Auskünfte erteilt die Kompostberatungsstelle im Landratsamt Biberach (Telefon: 0 73 51 / 52 - 391). Hier kann auch die Kompostfibel des Landkreises angefordert werden.



Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle Riedhalde

Die zentrale Grüngutannahmestelle "Riedhalde" befindet sich im Teilort Achstetten.

Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über den Feldweg bei der Gärtnerei Martin, die Abfahrt über den "Stutter Weg". Wir bitten Sie, dies zu beachten.

Bei der Annahmestelle kann das Grüngut (Rasenschnitt, Baum- und Heckenschnitt sowie Gartenabfälle) lose oder gebündelt angeliefert werden. Es darf jedoch nicht mit Kunststoffschnüren oder Draht gebündelt sein. Die Anlieferung in Säcken ist möglich, allerdings sind diese zu entleeren und wieder mitzunehmen.

Die Abgabe von Grüngut in haushaltsüblichen Mengen ist kostenlos.

Die Grüngutannahmestelle ist vom 13.03.2011 - 26.11.2011 wöchentlich am

- Freitag von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr und
- Samstag von 10.00 Uhr - 13.00 Uhr

geöffnet.

Straßensammlungen Grüngut/Gehölzschnitt

Eingesammelt werden:
Gartenabraum, Gehölzschnitt, Baumreisig, Gras und Laub

Nicht eingesammelt werden:
Organische Küchenabfälle, Boden, Steine, Wurzelstöcke

Die Gartenabfälle müssen entweder in Papiersäcken (ohne Innensack aus Plastik) oder in Bündeln am Straßenrand bereitgestellt werden.

Heckenschnitt und Gehölz muss auf eine Länge von 1,5 m gekürzt sein und muss mit verrottbaren Schnüren (Sisal, Hanf) gebündelt sein (keine Kunststoffschnüre oder Draht).
Kurzes Grüngut wie Laub oder Rasenschnitt kann in Behältnissen wie Körben, Laubsäcken mit Spiraleinlage, Eimern (keine Mülltonnen) oder Wannen bereitgestellt werden. Die Behälter müssen Griffe oder Laschen haben. Das Fassungsvermögen darf max. 100 Liter betragen. Bereitgestelltes Grüngut darf sich nicht im Gärzustand befinden. Kartonagen sind als Behältnis wegen der Gefahr des Aufweichens weniger geeignet. Die Kartonagen selbst können bei der Abfuhr ohnehin nicht mitgenommen werden. Ebenso wird in Kunststoffsäcken bereitgestelltes Grüngut nicht mitgenommen.

Die Behältnisse müssen nach der Sammlung vom Eigentümer zurückgenommen werden.

Allgemein gilt:
Bereitgestellte Behältnisse oder Bündel müssen solche Abmessungen haben, dass sie von einer Person gehoben werden können. Das Einzelgewicht darf 25 kg nicht überschreiten.

Die Grünabfälle sind aus Ordnungsgründen erst am Vorabend oder am Morgen des Abfuhrtages ab 6:30 Uhr am Straßenrand deutlich sichtbar bereitzustellen.

Diese Regelungen sind einzuhalten, da das Grüngut sonst nicht mitgenommen werden kann!

Ökotipp:
Wer im eigenen Garten kompostieren kann, sollte diese Möglichkeit unbedingt nutzen! Die Eigenkompostierung ist die beste und umweltfreundlichste Art zur Entsorgung bzw. Wiederverwertung von Grünabfällen. Diesen sehr guten Beitrag zum Umweltschutz kann jeder Einzelne das ganze Jahr über leisten.

Infos zur Kompostierung erhalten Sie über die Kompostfibel (erhältlich im Landratsamt).
Sollte das Grüngut nicht bis zum darauffolgenden Tag abgeholt sein, bitten wir dies dem Landratsamt H. Krug, Tel. (07351) 52-6133 direkt mitzuteilen. Die Gemeinde hat darauf keinen Einfluss.

Termine der Straßensammlungen:  
Dienstag 08.05.2012
Dienstag 23.10.2012


Fragen zum Themenbereich "Grüngutentsorgung" beantwortet Ihnen gerne das Hauptamt.


Druckbare Version