Aufgrund einer Änderung umweltrechtlicher Vorschriften ist es der Gemeinde Achstetten untersagt, saftende Materialien wie Laub und Rasenschnitt auf der bisherigen Grüngutannahmestelle Riedhalde anzunehmen.
Deshalb hat der Gemeinderat in der Sitzung am 24. März 2003 beschlossen, die Grüngutentsorgung an den Landkreis Biberach abzugeben.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises wird nun in Zusammenarbeit mit dem Maschinenring Biberach die Annahme, Abfuhr und Entsorgung des Grüngutes für die Gesamtgemeinde wie folgt organisieren:
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Die zentrale Grüngutannahmestelle "Riedhalde" befindet sich im Teilort Achstetten.
Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über den Feldweg bei der Gärtnerei Martin, die Abfahrt über den "Stutter Weg". Wir bitten Sie, dies zu beachten.
Bei der Annahmestelle kann das Grüngut (Rasenschnitt, Baum- und Heckenschnitt sowie Gartenabfälle) lose oder gebündelt angeliefert werden. Es darf jedoch nicht mit Kunststoffschnüren oder Draht gebündelt sein. Die Anlieferung in Säcken ist möglich, allerdings sind diese zu entleeren und wieder mitzunehmen.
Die Abgabe von Grüngut in haushaltsüblichen Mengen ist kostenlos.
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Eingesammelt werden: Gartenabraum, Gehölzschnitt, Baumreisig, Gras und Laub
Nicht eingesammelt werden: Organische Küchenabfälle, Boden, Steine, Wurzelstöcke
Die Gartenabfälle müssen entweder in Papiersäcken (ohne Innensack aus Plastik) oder in Bündeln am Straßenrand bereitgestellt werden.
Heckenschnitt und Gehölz muss auf eine Länge von 1,5 m gekürzt sein und muss mit verrottbaren Schnüren (Sisal, Hanf) gebündelt sein (keine Kunststoffschnüre oder Draht). Kurzes Grüngut wie Laub oder Rasenschnitt kann in Behältnissen wie Körben, Laubsäcken mit Spiraleinlage, Eimern (keine Mülltonnen) oder Wannen bereitgestellt werden. Die Behälter müssen Griffe oder Laschen haben. Das Fassungsvermögen darf max. 100 Liter betragen. Bereitgestelltes Grüngut darf sich nicht im Gärzustand befinden. Kartonagen sind als Behältnis wegen der Gefahr des Aufweichens weniger geeignet. Die Kartonagen selbst können bei der Abfuhr ohnehin nicht mitgenommen werden. Ebenso wird in Kunststoffsäcken bereitgestelltes Grüngut nicht mitgenommen.
Die Behältnisse müssen nach der Sammlung vom Eigentümer zurückgenommen werden.
Allgemein gilt: Bereitgestellte Behältnisse oder Bündel müssen solche Abmessungen haben, dass sie von einer Person gehoben werden können. Das Einzelgewicht darf 25 kg nicht überschreiten.
Die Grünabfälle sind aus Ordnungsgründen erst am Vorabend oder am Morgen des Abfuhrtages ab 6:30 Uhr am Straßenrand deutlich sichtbar bereitzustellen.
Diese Regelungen sind einzuhalten, da das Grüngut sonst nicht mitgenommen werden kann!
Ökotipp: Wer im eigenen Garten kompostieren kann, sollte diese Möglichkeit unbedingt nutzen! Die Eigenkompostierung ist die beste und umweltfreundlichste Art zur Entsorgung bzw. Wiederverwertung von Grünabfällen. Diesen sehr guten Beitrag zum Umweltschutz kann jeder Einzelne das ganze Jahr über leisten.
Infos zur Kompostierung erhalten Sie über die Kompostfibel (erhältlich im Landratsamt). Sollte das Grüngut nicht bis zum darauffolgenden Tag abgeholt sein, bitten wir dies dem Landratsamt H. Krug, Tel. (07351) 52-6133 direkt mitzuteilen. Die Gemeinde hat darauf keinen Einfluss.
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